Ziele

§2   Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

4.  Der Verein ist nicht parteilich oder konfessionell gebunden.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

§3   Zweck

1. Förderung der Kultur sowie Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen.

2. Schaffen von Möglichkeiten insbesondere für Kinder, Jugendliche, Arbeitslose und sozial Benachteiligte, sich kulturell zu engagieren.

3. Aufbau eines internationalen und somit interkulturellen Forums für Künstler.